Termin reservieren: Thurvita im Gespräch
21. September, 10.00 Uhr, Alterszentrum Sonnenhof
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr tun können?
Unfall, Krankheitsverlauf oder Demenz können zu Handlungsunfähigkeit führen. In diesen Fällen oder bei einem unerwarteten Ableben, ist oft nicht klar, wie die Betroffenen ihre materielle Situation geregelt haben wollen. Wo dies ungeklärt bleibt, muss die Erwachsenen- und Kinderschutzbehörde – KESB – von Gesetzes wegen einschreiten.
Mit einem Vorsorgeauftrag und einer erbrechtlichen Regelung kann dies vermieden werden.
Was genau es braucht, damit jeder Einzelne selbstbestimmt über sein Schicksal entscheiden kann, wissen die beiden Fachleute Andreas U. Hefele und Rechtsanwalt Stefan Gnädinger.
Das Publikum kann bei dieser Veranstaltung Fragen stellen. Der Eintritt ist kostenlos.